Impressum

Medieninhaber: ECHO Zeitschriften & Verlags GmbH

Herausgeber, Geschäftsführung: Nisa Maier, Mag. Rhea Müllner, Mag. Birgit Steinlechner, Otto Steixner

Verlagsleitung: Mag. Birgit Steinlechner

Redaktion: Josef Temper, MA, Mag. Rhea Müllner, Mag. Katrin Kühnert

Telefon: + 43 (0) 2231 21 956
E-Mail: r.muellner@echonoe.at
Firmenbuch: ATU 45400105, FN 0172841d
Verlagspostamt: 6020 Innsbruck

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Medieninhaber/Firmensitz: ECHO Zeitschriften- und Verlags GmbH, Museumstraße 11, 6020 Innsbruck Unternehmensgegenstand: Die Herausgabe, Herstellung, der Verlag und Vertrieb von periodischen Druckschriften und Zeitschriften aller Art sowie alle Geschäfte auf dem Gebiet der Publizistik. Grundlegende Richtung: ECHO ist ein politisch unabhänigiges österreichisches Monatsmagazin, das sich mit allen für Tirol relevanten Themen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft beschäftigt. Geschäftsführer: Mag. Birgit Steinlechner, Otto Steixner Beteiligungsverhältnisse: 25 % Mag. Birgit Steinlechner, 75 % Otto Steixner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der ECHO Zeitschriften und Verlags GmbH (im Folgenden ECHO) und ihrem Vertragspartner. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen ECHO und dem Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB.

Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ECHO ausschließliche und uneingeschränkte Wirkung entfalten und dies auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners stehen nur insoweit in Geltung, als besonders bezeichnete Bestimmungen oder der gesamte Text von den Vertragsparteien ausdrücklich in Geltung gesetzt wurden, und dies von ECHO schriftlich bestätigt wurde. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten bei widersprüchlichen Bestimmungen jene Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ECHO. Sowohl Fax als auch E-Mail genügen ausdrücklich der Schriftform im gemeinsamen Geschäftsverkehr.

§2 Anzeigenvertrag

1. Definition: 
Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrerer Online-Inserate eines Anbieters in den Online-Seiten von ECHO zum Zweck der Verbreitung im Medium Internet.

2. Vertragsabschluss: 
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn ECHO den Auftrag schriftlich bestätigt oder ECHO die Einschaltung im Internet verbreitet. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.

3. Ablehnungsbefugnis: 
ECHO behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Einschaltung inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für ECHO aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner wird hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen ECHO keine wie auch immer gearteten Ansprüche, weder auf Schadenersatz noch sonst welcher Art, zu.
Einschaltungen von ABO-Kunden werden nur dann auf ECHO veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Einschaltungen des jeweiligen Unternehmens handelt. ECHO behält sich das Recht vor, Anzeigen von Dritten ohne Rücksprache nicht zu veröffentlichen.

4. Rechte an der Anzeige / Urheberrechte: 
ECHO ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ECHO auf Grund von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ECHO erwachsen, vollständig schad- und klaglos zu halten. ECHO wird den Vertragspartner von einer Inanspruchnahme durch Dritte umgehend in Kenntnis setzen. Wird die Dienstleistung von ECHO in Anspruch genommen, so kann der für den Inhalt verantwortliche Vertragspartner den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung nicht erheben, unabhängig davon wie ECHO darauf reagiert.
Werden im Zuge einer Veröffentlichung einer Anzeige eines Vertragspartners geschützte Markenrechte benutzt, so wird mit dem Vertragsabschluss ausdrücklich und gleichzeitig die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist. Widrigenfalls ist der Vertragspartner zur Deckung sämtlicher dadurch entstandener Kosten und Schäden verpflichtet. Die Bemessung der Kosten und Schäden obliegt in solchen Fällen allein ECHO.
ECHO erwirbt an allen erstellten und auf www.echoamfreitag.at veröffentlichten Einschaltungen – einschließlich des HTML-Quelltextes – die alleinigen Urheberrechte und/oder andere Leistungsschutzrechte. Eine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder an eine für ihn tätige Agentur ist durch Zahlung des Entgeltes, u.a. für die Erstellung des HTML-Quelltextes, durch den Auftraggeber nicht verbunden, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er zur Übertragung dieser Rechte berechtigt ist. Widrigenfalls ist der Vertragspartner zur Deckung sämtlicher dadurch entstandener Kosten und Schäden verpflichtet. Die Bemessung der Kosten und Schäden obliegt in solchen Fällen allein ECHO.
ECHO ist auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Zuge der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Informationen (Texte, Bilder, usw.), die auf ECHO veröffentlicht werden unterliegen dem Copyright von ECHO.

5. Beginn der Veröffentlichung
: Die Anzeige ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Auftraggeber entstehen, sind in keinem Fall durch ECHO zu vertreten. Bei der Selbsteingabe einer Anzeige durch den Vertragspartner wird diese sofort auf ECHO veröffentlicht. ECHO behält sich jedoch das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeige rückgängig zu machen, wenn die Anzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für ECHO aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
ECHO ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige nach Beendigung des Anzeigenvertrages aufzubewahren.

6. Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing / Caching: 
ECHO ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Einschaltungen des Vertragspartners auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von ECHO zu veranlassen. Eine Verlinkung zu Einschaltungen, welche auf anderen Plattformen veröffentlicht werden, ist prinzipiell ausgeschlossen. Eine Verlinkung zu Einschaltungen, welche auf der Unternehmenswebsite im Format „.pdf“, „.doc“ oder durch Bilder veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen. 
ECHO ist berechtigt, die Einschaltungen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht ausdrücklich nicht. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens ECHO. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von ECHO.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die von ECHO veröffentlichten Einschaltungen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, verlinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen ECHO keinerlei Ansprüche herleiten.
ECHO behält sich das Recht vor, Einschaltungen, die per Linking veröffentlicht werden, auf eigenen Servern zwischenzuspeichern (Caching) und insbesondere auch Änderungen am Quelltext vorzunehmen (z.B. Ergänzung eines E-Mail-Subjects, Änderung auf absolute Verlinkung der Links). ECHO ist dabei bestrebt, die ursprüngliche Funktionalität der Quellwebseite beizubehalten, übernimmt aber keinerlei Haftung für etwaige Disfunktionalitäten oder Darstellungsfehler.

7. Änderung des Anzeigentextes
: ECHO verpflichtet sich, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der auf ECHO veröffentlichten Einschaltungen des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
Änderungen, die mit geringem Aufwand durch ECHO durchzuführen sind, werden nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nur gegen Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird ECHO den Vertragspartner darüber unterrichten und die gewünschte Änderung der Einschaltung erst dann vornehmen, wenn ihr eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners zugegangen ist.

8. Preise
: Die Preise von ECHO bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von ECHO „www.echoamfreitag.at.“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von ECHO im Internet veröffentlicht ist.
Sämtliche von ECHO genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.
Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Auftraggeber per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zugesandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort nach Zustellung beim Auftraggeber zahlbar.

9. Zahlungsbedingungen: 
ECHO erstellt die Rechnung unverzüglich nach der Auftragserteilung und übersendet diese dem Vertragspartner. Zahlungen an ECHO haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von ECHO namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges auf dem von ECHO bekannt gegebenen Konto maßgebend.
Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten.
Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Vom Vertragspartner sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist ECHO berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von ECHO beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern ECHO das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 5,– zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von ECHO anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumten Rabatte.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.
Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist ECHO berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist ECHO auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist ECHO in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

10. Informationsaufbereitung: 
ECHO gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Einschaltungen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen.
Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und -hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

Datenschutz

§3 Datenschutz

Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Auftrages Namen, Adressen, Telefon und Faxnummern, E-Mail-Adressen und Zahlungsmodalitäten, Logos und Markenzeichen, sowie sonstige für den Auftrag relevante Daten des Vertragspartners zwecks automatisationsunterstützter Datenverarbeitung auf einem Datenträger gespeichert werden.
ECHO ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners an von ECHO mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Auftrag erfüllt werden kann. Darüber hinaus werden Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ebenso verpflichten sich die Vertragsparteien, alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus aufrecht. Die Kontaktdaten eines Stellensuchenden dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

§4 Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung unter genauer schriftlicher Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich ECHO mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
ECHO behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners, insbesondere Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung, sind ebenso ausgeschlossen wie Schadenersatzansprüche z.B. aus mangelhafter Lieferung. Der Vertragspartner ist im Falle des Bestehens von Mängeln auch nicht zur gänzlichen oder teilweisen Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt.
Die Haftung von ECHO ist auf Schäden, die bei der Einschaltung selbst auftreten, beschränkt; die Haftung von ECHO für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung von ECHO für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis vom Schaden, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung.
Die Einschaltungen durch ECHO basieren ausschließlich auf den vom Vertragspartner erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von ECHO nicht geprüft. ECHO kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, trägt daher allein der Vertragspartner die Verantwortung.
Da die Vertragspartner einen Login-Namen sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von ECHO – wenn möglich – so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Für unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die ECHO keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber ECHO keine Ansprüche begründen.

§5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Vertragserfüllungen seitens ECHO ist Innsbruck. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung oder seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
Die Einschaltung eines nationalen oder internationalen Schiedsgerichtes kann nur mit der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von ECHO erfolgen.
Bei Streitigkeiten gleich welcher Art im Zusammenhang mit einem Vertrag, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Dokumenten, Unterlagen, Preislisten, Katalogen, Mitteilungen etc. ist stets ausdrücklich nur der deutsche Text maßgeblich.

§6 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Einleitung, Abschluss, Durchführung und Aufhebung sämtlicher unserer Rechtsgeschäfte und zwar insoweit, als nicht später schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie gelten sinngemäß auch für sonstige Leistungen, die wir erbringen. 

Salvatorische Klausel:
 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.
Auf alle Aufträge und Vertragsverhältnisse, ihre Einleitung, ihren Abschluss, ihre Durchführung, ihre Aufhebung und ihr Zustandekommen sowie die Wirksamkeit dieser Bedingungen ist im Sinne des § 35 Abs. 1 IPRG sowie im Sinne des Art. 3 Abs.1 Europäisches Vertragsstatutenübereinkommen ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Dies gilt auch und im Besonderen für die Frage der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 Der Vertragpartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Sämtliche aus einer Zuwiderhandlung entstehenden Kosten und Schäden sind ausnahmslos vom Vertragspartner zu tragen. Die Bemessung der Kosten und Schäden obliegt allein ECHO.

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© fanjianhua / Freepik
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